Landesverbandsübergreifende Gastspielerregelung

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Landesverbandsübergreifende Gastspielerregelung (GST)

Ab dem 01.11.2017 können Spielerinnen und Spieler zusätzlich zum Spielbetrieb im Landesverband Ihres Stammvereins (Verein unter dem die Spiellizenz registriert ist) als Gastspieler in Mannschaften anderer Landesverbände gemeldet sein. Dort unterstehen die

Spielerinnen und Spieler den Regeln des dortigen Landesverbandes. Änderungen und Aktualisierungen der Spielerdaten, wie Schirilizenzen oder sonstigen Daten dürfen aber nur vom Landesverband des Stammvereins vorgenommen werden.

Sollte eine Spielerin oder ein Spieler kein Mitglied mehr in seinem Stammverein sein, dann verliert er seine Spielberechtigung in allen Landesverbänden, bis er wieder in einem neuen Stammverein gemeldet wurde.

Bei DSQV-Turnieren werden die Spielerin oder der Spieler unter ihrem Stammverein geführt.

9. Beschränkung der Gastspielerregelung

A) Mindestbeschränkungen für alle Landesverbände:

a) Spielerinnen und Spieler dürfen nicht in Mannschaften eingesetzt werde, die in Konkurrenz zueinander treten könnten.

b) Spielerinnen und Spieler dürfen im gleichen Landesverband nicht in mehreren Vereinen der gleichen Ligaart (Senioren, Jugend, Herren, Damen, etc.) gemeldet oder eingesetzt werden.

B) Beschränkungen auf Landesverbandsebene

a) Die Landesverbände können im eigenen Landesverband weitergehende Beschränkungen für die Gastspieler festlegen, die aber nicht für andere Landesverbände gelten.

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