Unterstützung für Jugendfreizeitmaßnahmen 2020 (KJFP-Mittel)

Der Jugendvorstand des Squash Landesverbandes NRW wird auch in diesem Jahr die Jugendabteilungen der NRW-Squashvereine aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) unterstützen. KJFP-Mittel werden vom Landessportbund NRW für reine Freizeitmaßnahmen im Jugendbereich bereitgestellt.

Aufgrund der in den vorangegangenen Jahren gemachten Erfahrungen sowie der Anzahl an Jugendlichen in den Vereinen werden in diesem Jahr folgende Vereine ohne gesondertes Antragsverfahren mit einem Förderbetrag für eine Freizeitmaßnahme unterstützt:

  • 150 € an ST Aplerbeck – bis 10 Jugendliche
  • 150 € an 1. CSC Forum Castrop-Rauxel – bis 10 Jugendliche
  • 150 € an SC Cadillac Eschweiler – bis 10 Jugendliche
  • 300 € an SRC Duisburg – über 10 Jugendliche
  • 300 € an SC Hasbergen – über 10 Jugendliche
  • 300 € an Paderborner SC – über 10 Jugendliche

Sollte Euer Verein nicht auf der Liste stehen, Ihr aber eine Freizeitmaßnahme wie bspw. Bowlen, Klettern, Weihnachtsfeier oder Ähnliches durchführen möchtet, meldet Euch bitte formlos per E-Mail (christophbluhm@web.de) bis spätestens zum 07.09.2020 unter Angabe der ungefähren Anzahl der Teilnehmer, das Datum der Maßnahme sowie den Namen Eurer Veranstaltung (bspw. Weihnachtsfeier, Team Building oder Ähnliches).

Folgendes ist zu beachten:

  • Pro teilnehmenden Jugendlichen wird eine Unterstützung von 15 € gewährt, maximal jedoch 150 € bis 10 Jugendliche und 300 € über 10 Jugendliche pro Verein.
  • Für die Unterstützung benötigen wir im Vorfeld die ungefähre Anzahl der Teilnehmer, das Datum der Maßnahme und den Namen Eurer Veranstaltung (bswp. Weihnachtsfeier, Team Building oder Ähnliches). Die Angaben per E-Mail (christophbluhm@web.de) bis spätestens zum 07.09.2020 zu erfolgen. Erfolgen die Angaben nicht bis zum 07.09.2020, wird die jeweilige Maßnahme trotz Förderzusage nicht bezuschusst.
  • Nachdem Ihr die Angaben zu Eurer Maßnahme gemacht habt, erhaltet Ihr ein Formular, welches auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die entsprechenden Kostenbelege sind beizulegen.
  • Die Maßnahme muss bis zum 15.11.2020 abgeschlossen sein. Später durchgeführte Maßnahmen werden trotz Förderzusage nicht bezuschusst.
  • Es ist zu beachten, dass der auszugebende Betrag mindestens 10 % höher sein muss als die gesamte Unterstützung (bspw. Unterstützung bei 10 Teilnehmer à 15 € = 150 €, Ausgaben müssen dann mindesten 165 € betragen). Ausgaben können Raummiete, Verpflegung, Kosten für Eintritt, Arbeitsmaterialien oder Ähnliches sein. Pro Verein kann nur eine Freizeitmaßnahme abgerechnet werden.
  • Es ist eine Teilnehmerliste zu erstellen, auf der alle teilnehmenden Jugendlichen unterschreiben müssen. Hierbei bitte beachten, dass nur Jugendliche abgerechnet werden, die während der gesamten Zeit der Maßnahme anwesend waren.
  • Der Förderbetrag wird nur ausgezahlt, wenn das Formular, die Teilnehmerliste und die Originalbelege bis spätestens zum 30.11.2020 der Geschäftsstelle vorliegen.
  • Fragen bzgl. Ausfüllen des Formulars oder der Teilnehmerliste wird Euch der Jugendvorstand gerne beantworten.

Wir freuen uns auf Eure Anträge und wünschen Euch viel Spaß beim Durchführen der Freizeitmaßnahmen.

Euer Jugendvorstand

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