Liebe Sportfreunde,

mit der morgen (28.05.) in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung wird es einige weitere Lockerungen für Sportler geben!
Genauere Informationen hat die Landesregierung unter folgendem Link zusammengestellt:
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 35 darf sowohl Kontaktsport als auch kontaktfreier Sport in Innenräumen wieder ausgeübt werden, allerdings nur mit Test.
Fällt die Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht.
Weiterhin gilt, dass die lokalen Behörden Sonderregelungen aufstellen können, welche wir nicht für ganz NRW verfolgen können.
Bitte fragt im Zweifel bei Behörden und Anlagenbetreiber nach, wenn ihr Vereinstraining oder Aktivitäten plant.

Wir drücken allen Squasherinnen und Squashern in NRW die Daumen, dass es bald auf die Courts geht!
Erzählt uns doch bitte von eurem Wiedereinstieg, die Geschäftsstelle freut sich über Bilder und Kommentare!
Gerne per Mail an nrw@dsqv.de
oder Whatsapp: 01788586594
oder Instagram: @squash_nrw
Veröffentlichung erfolgt nur mit Einverständnis. Weitere Infos via Christoph Bluhm unter den o.g. Kontaktdaten.

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