(UTh/COs) Es gibt Hoffnung! Lest dazu DOSB-Basis-Positiionspapier.und DOSB-Statement_30.4. sowie DSQV-Positionspapier:

Auf Basis der vom DOSB veröffentlichten zehn Leitplanken zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben hat die vom DSQV-Präsidium eingesetzte Task-Force Gruppe mit Zuarbeit weiterer Squash-Insider spezifische Leitlinien für die Wiederaufnahme des Squashbetriebs erarbeitet. Nur so haben wir die Chance auf einen (relativ) frühen Wiedereinstieg in den aktiven Squash-Sport im Court.

In einem ersten Schritt kann der Squashbetrieb im Freiluftbereich ermöglicht werden. In einem zweiten Schritt kann auch der Sport- und Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung strenger Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in der Halle möglich werden.Dabei ist zu beachten, dass das derzeitig vorliegende Konzept des DSQV auf Basis der derzeit gültigen Rahmenbedingungen erstellt wurde.Es kann somit jederzeit aus aktuell notwendigen Gründen verändert werden.

Der organisierte Sport in Form der Fachverbände und Landessportbünde stehen seit einigen Wochen mit dem DOSB in enger Verbindung, der wiederum auf politischer Ebene intensiv mit den entscheidenden politischen Gremien für den Sport (und somit auch für unseren Sport) verhandelt. Durch die beständige Arbeit des DOSB sind jetzt erste Fortschritte zu verzeichnen, die Anlass zur Hoffnung geben. Der DSQV hat hierfür seine Handlungsempfehlungen und Leitlinien an den DOSB übermittelt. Diese wurden bereits vom DOSB auf seiner Webseite veröffentlicht. Die finale Entscheidung für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs obliegt schlussendlich den politischen Entscheidungsträgern im Bund und den Ländern und wird dabei von der weiteren Entwicklung zur Ausbreitung von COVID-19 beeinflusst sein.

Wichtig ist deshalb: Eine Öffnung für den Squashbetrieb ist maßgeblich davon abhängig, dass jede*r Einzelne sich ihrer*seiner individuellen Verantwortung bewusst ist, zu einer Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 beizutragen. Das erfordert ein vorbildliches Verhalten bei der Selbstbeschränkung hinsichtlich privater Kontakte gemäß den Vorgaben der Behörden sowie der Einhaltung und Umsetzung der nachfolgenden Leitlinien. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, den Squashbetrieb unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz und der Vermeidung von Infektionsrisiken zu realisieren. Nur wenn wir alle gemeinsam daran festhalten, wird es uns gelingen, die Pandemie zu überstehen und unseren Sport im Verein wieder wie gewünscht ausüben zu können.

Liebe Vereinsvertreter, leitet diese Leitlinien und Handlungsempfehlungen bitte an eure Mitglieder und soweit möglich Squashanlagen-Betreiber weiter. Vielen Dank!

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