Licht am Ende des Tunnels: Squash bald möglich!

Es ist (bald) so weit!!

Gemäß der morgen (15.05.2021) in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist Squash wieder erlaubt, wenn die Inzidenz im Kreis unter 50 liegt!
Leider liegt die Inzidenz Stand heute (14.05.) nur in Münster unter 50, die Entwicklung der letzten Tage lässt aber hoffen, dass viele weitere Kreise folgen.
Dem Squashboard Münster wünschen wir jetzt schon viel Spaß, trainiert nicht zu viel 😉
Alle anderen Vereine können die Inzidenz ihrer Kreise hier verfolgen: Corona-Dashboard NRW

Wichtig Infos aus der Coronaschutzverordnung:

Die Vorschriften zum Sport stehen in §9.
Der dort enthaltene Absatz 6 wurde mit der neuen Fassung ergänzt und erlaubt bei einer Inzidenz unter 50 die Ausübung von kontaktfreiem Sport in Innenräumen mit negativem Schnell- oder Selbsttest sowie sichergestellter Rückverfolgbarkeit. Nach einem uns vorliegenden Schreiben des MAGS ist Squash als kontaktfrei einzustufen.
Sollten eure lokalen Behörden dem nicht folgen, gilt für Kontaktsport zusätzlich zum negativen Test und der Rückverfolgbarkeit, dass die Abstandsregeln gewahrt werden müssen. Das würde für Squash bedeuten, dass nur eingeschränkte Übungsformen ohne körperliche Nähe der Spielenden möglich wären. Wir empfehlen dringend, mit euren Anlagen und ggf. mit den lokalen Behörden Kontakt aufzunehmen, um Missverständnissen vorzubeugen!
Das Schreiben des MAGS findet ihr hier zum Download:
Schreiben MAGS
Die ab dem 15.05. gültige Fassung der Coronaschutzverordnung gibt es hier:
Coronaschutzverordnung

Liebe Squasher,
wir freuen uns alle riesig, dass unser Sport kurz vor dem Comeback steht!
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Fortschritt nicht gefährdet wird.
Lasst uns bei aller Vorfreude nicht die Hallen stürmen, sondern weiterhin gelassen die Regeln befolgen und die Abstände einhalten.
Bitte beachtet auch die ggf. von den hier genannten Vorschriften abweichenden lokalen Regeln. Wir können leider nur einen Überblick über ganz NRW bieten und nicht jede lokale Regelung verfolgen. Das gilt auch für Vorschriften der Anlage, welche natürlich ihrerseits entscheiden kann, wie die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Gerne könnt ihr euch (auch am Wochenende) an die Geschäftsstelle wenden, wenn noch Fragen aufkommen.

Wir vom Landesverband NRW wünschen euch allen einen guten Start, bleibt gesund und verletzungsfrei!

 

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