Beschluss der Mitgliederversammlung: fällige Bearbeitungsgebühr, wenn kein Einzug

Geschäftsstelle

Das gilt für alle Vereine nach dem entsprechenden Beschluss der letzten MV: 7,50€ Gebühr pro Buchung sind ab sofort fällig, wenn keine Einzugsgebühr vorliegt (UTh)
Auch wenn das manche Vereine nicht wahrhaben wollen: wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes, den wir ja verringern wollen und müssen, ist auf der Mitglieder-Versammlung am 18.7.2011 u.a. beschlossen worden, dass ab sofort pro Buchung 7,50€ Buchungsgebühr fällig sind. Dem kann jeder Verein ganz einfach dadurch entgehen, dass er eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Ein entsprechendes Info-Blatt ist mit den letzten Rechnungen (Lizenz-Gebühren) versandt worden.

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