TP-Gebühr: Erst fällig, wenn komplett eingerichtet / kein nachträgliches Einziehen

(UTh) AKTUELL: TP-Gebühr wird erst erhoben, wenn technische Einrichtung abgeschlossen ist!!!

Das Präsidium des DSQV hat folgende Korrektur beschlossen: Aufgrund technischer Umsetzung beim Programmierer werden die Nutzungsgebühren erst ab dem Zeitpunkt erhoben, ab dem die technische Umsetzung abgeschlossen ist und ein Spieler/eine Spielerin sich zu einem Turnier auf DSQV- / LV-Ebene anmeldet, Das wird etwa in oder gegen Ende der 3.Kalenderwoche sein. Der genaue Termin wird aber noch kurzfristig vorher vom DSQV mitgeteilt.

Wer sich somit vor diesem Termin zu einem ausgeschriebenen Turnier anmeldet, wird nicht nachträglich zahlen müssen.

Jugendliche Spielerinnen und Spieler (U19) zahlen auch nach technischer Umsetzung keine Nutzungsgebühren. Sie zahlen erst ab dem Moment, zu dem sie aus dem Jugendbereich herausfallen. (Udo Thäsler, Präsident SLV NRW e.V.)

Genauere Erklärung auf der DSQV-Homepage

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