Sonderurlaub bei Jugendmaßnahmen

Geschäftsstelle

Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub bei Jugendmaßnahmen (LSB/LSch)

Sonderurlaub kann nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen von ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16
Jahren beantragt werden. Der hierdurch entstehende Verdienstausfall kann
durch die Sportjugend NRW mithilfe von Landesmitteln erstattet werden.

Diese Möglichkeit wird noch immer viel zu selten genutzt, deshalb hier die aktuellen Infos des Landessportbundes dazu:

Informationsblatt
Antragsformular
Musterantrag (Muster 1)
Mustervorbescheid (Muster 2)
Sonderurlaubsgesetz

Ansprechpartner für Fragen ist bei der Sportjugend NRW Frau Lemm. Ihre Kontaktdaten findet ihr im Informationsblatt.

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