Bestandserhebung 2024: Verlängerung

Der Landessportbund NRW gibt bekannt, dass das Bestandserhebungsverfahren 2024 bis Ende März verlängert wird.
Grund dafür ist die bislang unerwartet niedrige Zahl meldender Vereine. Unter anderem eine technische Umstellung des Meldeportals hat wahrscheinlich dieses Jahr für Mehraufwand für die zuständigen Personen in den Vereinen gesorgt.

Dennoch ist es sowohl für die Vereine, als auch die jeweiligen Fachverbände wichtig und hilfreich, dass möglichst jedes Mitglied beim LSB gemeldet wird!
Der Squash Landesverband NRW ruft folglich seine Mitgliedsvereine dazu auf, noch eine Meldung abzugeben und an uns weiterzuleiten.
Für Vereine kann sich die Meldung durchaus lohnen, denn viele Förderprogramme sind davon abhängig. Auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge basiert darauf, wird bei fehlender Meldung gemäß unserer Satzung sogar automatisch erhöht.

Bei Fragen zum Meldeverfahren stehen euch die zuständigen Stellen des LSB gerne zur Verfügung, mehr dazu siehe unten.
Die abgegebene Meldung bitte danach an den SLV NRW weiterleiten: nrw@dsqv.de

Hier einige FAQ’s zur Meldung beim LSB:

Wann endet die Frist für die Meldung?
Aufgrund der Portalumstellung verlängern wir die Abgabefrist bis Mittwoch, 27.03.2024.

Warum sollte ich meine Zahlen an den Landessportbund NRW melden?
Die gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnungen. Auch leiten sich z.T. kommunale Zuschüsse von den gemeldeten Mitgliederzahlen ab.
In einigen Förderprogrammen ist die aktuelle Bestandserhebung Voraussetzung für die Beantragung (z.B. Förderung der Übungsarbeit).

Wie verfährt der Landessportbund NRW, wenn die Meldung ausbleibt?
Sollte eine Meldung der Mitgliederzahlen ausbleiben, übernehmen wir die Vorjahreszahlen und verwenden diese als Grundlage für die Beitragsrechnungen. Gleichzeitig erlischt z. T. der Anspruch auf die Beantragung von Fördermitteln.

Wie kann ich meine Zahlen an den Landessportbund NRW übermitteln?
Das bisherige Bestandserhebungsportal wurde durch zwei neue Portale abgelöst, die Zugriffsverwaltung sowie die Sportorganisationsverwaltung.

Die Mitgliederzahlen zum Stichtag 01.01.2024 können online über die neue Sportorganisationsverwaltung (SOV) an den Landessportbund NRW übermittelt werden. Eine Anleitung zur Anmeldung in der SOV sowie weitere Informationen finden Sie unter https://go.lsb.nrw/bestandserhebung

Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. etwaige Erfassung von Zusatzdaten an den Bund/Verband gesondert erfassen und abschicken müssen.

Wer hilft mir weiter, wenn ich Probleme bei der Anmeldung oder Erfassung der Mitgliederzahlen habe?
Bei Rückfragen oder technischen Schwierigkeiten stehen Ihnen die Kolleg*innen aus dem Team Bestandserhebung/Vereinsverwaltung gerne per E-Mail (bestandserhebung@lsb.nrw) oder telefonisch unter 0203 7381-938 zur Verfügung. Um Ihre Anliegen schnellstmöglich beantworten zu können, geben Sie bitte unbedingt die 7-stellige Vereinskennziffer und den Vereinsnamen an.Bitte beachten Sie: Aufgrund des erfahrungsgemäß hohen Supportaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen – auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung und Ihr Verständnis. Vielen Dank.

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